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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Fahrzeugen im Abo-Modell über carminga.com durch gewerbliche und private Kunden

Stand: September 2020

(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu den Rechten von Verbrauchern nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatzgeschäft und im elektronischen Geschäftsverkehr.)

Vorwort

Die Carminga GmbH, Schäfflerring 14, 94060 Pocking (nachfolgend der „Anbieter“, vgl. das Impressum für weitere Kontakt- und Unternehmensdaten), betreibt den Onlinedienst carminga.com, zurzeit abrufbar unter der URL https://carminga.com (nachfolgend „Dienst“). Der Anbieter bietet über den Dienst Kraftfahrzeuge auf Zeit im Rahmen eines Abo-Modells an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen dem Anbieter als Betreiber des Dienstes und von Kraftfahrzeugen im Abo-Modell einerseits sowie den Dienst und Kraftfahrzeuge im Abo-Modell nutzende Kunden andererseits.

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

  1. Diese AGB gelten für den Abschluss von Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung von Kraftfahrzeugen im Abo-Modell (nachfolgend „Auto-Abo-Verträge“) über den Dienst. Geschäftsbedingungen des Kunden, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung sind, sind auch dann nicht gültig, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB, private Kunden) oder Unternehmer (§ 14 BGB, gewerbliche Kunden) sein. Regelungen in diesen AGB, die nur für Verbraucher bzw. Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
  3. Der Kunde akzeptiert diese AGB im Rahmen des Bestellprozesses über den Dienst gemäß Ziffer 3. Kunden können diese AGB auch nach Vertragsschluss jederzeit unter dem überall auf der Website des Dienstes erreichbaren Link „AGB“ (unterer Rand der Website) aufrufen. 

2. Vertragsgegenstand und Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter bietet über den Dienst Kraftfahrzeuge (nachfolgend „Fahrzeuge“) zur Nutzung auf Zeit im Rahmen eines Abo-Modells an. Im Rahmen des Abo-Modells zahlt der Kunde dem Anbieter eine monatliche Vergütung (nachfolgend „Abo-Preis“), in der die folgenden Leistungen / Kosten enthalten sind:Kosten für die Nutzung und übliche Abnutzung des Fahrzeugs im Rahmen der vertraglich vereinbarten Fahrleistung (nachfolgend „Freikilometer);
    • Kosten für Zulassung des Fahrzeugs;
    • Kosten für die Kfz-Steuer;
    • Kosten für GEZ-Gebühren;
    • Kosten für saisonbedingten Reifenwechsel (Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt);
    • Kosten für nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderlichen Wartungs- und Verschleißreparaturen;
    • Kosten für die Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung;
    • Versicherungsgebühren (Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko); Der Anbieter schließt die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Höhe wie in den Vertragsunterlagen vereinbart) ab. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (nachfolgend „AKB“) des jeweiligen Versicherers, die der Anbieter dem Kunden vor Abschluss der Buchung auf Wunsch zur Verfügung stellt.
  2. Die folgenden Leistungen / Kosten sind im Abo-Preis nicht enthalten:
    • Kosten für Betriebsflüssigkeiten aller Art (z. B. Kraftstoffe, AdBlue, Scheibenwaschwasser, Motoröl);
    • Nutzungsgebühren für Verkehrswege (insbesondere Maut);
    • Bußgelder und Strafzahlungen für Verkehrsverstöße;
    • Kosten für Reinigung und Pflege;
    • Gebühren für die Freikilometer überschreitende Fahrleistung, wie in den Vertragsunterlagen vereinbart;
    • Kosten für ein ggf. erforderliches Ersatzfahrzeug (falls der Hersteller dies nicht kostenfrei bereitstellt).

3. Vertragsschluss

  1. Der Kunde kann die Buchung der auf dem Dienst präsentierten Fahrzeuge über den Dienst beim Anbieter anfragen. Solche Buchungsanfragen sind unverbindlich bis zum Abschluss der Registrierung des Kunden im Dienst und seiner Verifikation mittels eines geeigneten Verfahrens (z.B. IDNow, PostIdent), die Hinterlegung der buchungsrelevanten Dokumente (Führerschein und ggf. Gewerbeanmeldung) im Dienst. Sind Registrierung und Verifikation abgeschlossen und ist der Kunde eingeloggt, sind seine Buchungsanfragen verbindlich.
  2. Ist eine verbindliche Buchung des gewünschten Fahrzeugs möglich, wird der Anbieter dem Kunden die Vertragsunterlagen (einschließlich der Konditionen der Buchung und weitere Informationen) per E-Mail und im Dienst mitteilen. Der Kunde kann daraufhin durch Bestätigung der Buchung im Dienst die Buchung des jeweiligen Fahrzeugs beim Anbieter verbindlich beauftragen. Der Anbieter bestätigt diese Beauftragung durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail und im Dienst. Ist eine Buchung des gewünschten Fahrzeugs nicht möglich, wird der Kunde hierüber per E-Mail und im Dienst informiert und das Fahrzeug aus dem Profil des Kunden entfernt.
  3. Die Präsentation der Fahrzeuge auf dem Dienst des Anbieters,  unverbindliche Buchungsanfragen des Kunden sowie die Übermittlung der Vertragsunterlagen durch den Anbieter gelten als rechtlich unverbindliche Aufforderungen zur Angebotsabgabe. Erst die verbindliche Buchungsanfrage des Kunden enthält dessen bindendes Angebot auf Abschluss eines Auto-Abo-Vertrags zu den mitgeteilten Konditionen. Mit der Bestätigung dieses Angebots durch den Anbieter ist der Vertrag geschlossen. Das Vorhandensein bestimmter Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs wird nur dann Bestandteil der vom Anbieter geschuldeten Leistung, wenn das jeweilige Ausstattungsmerkmal entweder in der Buchungsanfrage des Kunden genannt oder in der Bestätigung vom Anbieter ausdrücklich bezeichnet wird.
  4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, zur Wahrung seiner berechtigten Interessen Bonitätsauskünfte bei Auskunfteien einzuholen, sofern die schutzwürdigen Interessen des Kunden nicht überwiegen. Für die Einholung der Bonitätsauskunft ist die Bekanntgabe des Namens und des Geburtsdatums sowie der Anschrift des Kunden erforderlich. Die Berechnung der Bonität des Kunden kann unter Nutzung seiner Anschriftendaten erfolgen.

4. Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB steht Verbrauchern im Zusammenhang mit den Leistungen des Anbieters kein Widerrufsrecht zu.

5. Preise, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Abo-Preise und sonstigen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
  2. Der vereinbarte Abo-Preis ist monatlich im Voraus fällig. Der Anbieter stellt den vereinbarten Abo-Preis sowie ggf. sonstige Preise monatlich in Rechnung. Der Rechnungsversand erfolgt in digitaler Form (PDF) per E-Mail.
  3. Erfolgt die Übernahme des Fahrzeugs nicht am ersten Tag bzw. die Rückgabe nicht am letzten Tag eines Kalendermonats, wird dem Kunden der Abo-Preis für den ersten / letzten Monat der Vertragslaufzeit anteilig in Rechnung gestellt (Anzahl der genutzten Tage / 30). Im Rahmen der Rechnung für den Monat der Rückgabe stellt der Anbieter ggf. die zusätzlich zu vergütende Leistungen / Kosten in Rechnung. 
  4. Zahlungen erfolgen ausschließlich mittels SEPA-Lastschrift. Bei Rückbuchungen wird der Kunde dem Anbieter entstandene Schäden ersetzen.
  5. Änderungen der für die Rechnungsstellung und sonstigen Vertragsabwicklung erforderlichen Daten (z.B. Anschrift, Bankdaten) wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich mitteilen.

6. Kunden und Fahrer

  1. Kunden müssen ihren Wohnsitz (als Verbraucher) bzw. Geschäftssitz (als Unternehmer) in Deutschland haben. 
  2. Der Kunde wird dem Anbieter im Rahmen des Vertragsschlusses die natürlichen Personen benennen, welche Personen berechtigt sein sollen, das Fahrzeug zu führen (nachfolgend „Fahrer“). Ist der Kunde Verbraucher, nimmt der Anbieter an, dass der Kunde zugleich Fahrer ist. Die Benennung von bis zu zwei Fahrern ist im Abo-Preis enthalten. Die Benennung weiterer Fahrer während der Vertragslaufzeit erfordert die schriftliche Zustimmung des Anbieters und kann zusätzliche Kosten verursachen.
  3. Fahrer müssen zu Beginn der Vertragslaufzeit
    • mindestens 21 Jahre und dürfen höchstens 70 Jahre alt sein,
    • einen seit mindestens drei (3) Jahren ohne Unterbrechung gültigen Führerschein für die gemietete Fahrzeugklasse haben, 
    • in den letzten drei (3) Jahren nicht zivil- und/oder strafrechtlich wegen eines Verkehrsunfalls belangt worden sein.
  4. Der Kunde ist für die Einhaltung der in Absatz (3) genannten Anforderungen verantwortlich. Der Anbieter darf während der Vertragslaufzeit jederzeit bei den Fahrern entsprechende Führerscheinkontrollen vornehmen.
  5. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn ein Fahrer die in Absatz (3) genannten Anforderungen nicht mehr erfüllt.
  6. Der Kunde wird seine Fahrer über ihre Pflichten nach diesen AGB aufklären und sie entsprechend verpflichten. Gleichwohl trägt er gegenüber dem Anbieter die Verantwortung für Pflichtverletzungen der Fahrer.

7. Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs, Schäden 

  1. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt vorbehaltlich Absatz (2) zum vereinbarten Termin am Sitz des Anbieters, es sei denn, die Parteien vereinbaren in den Vertragsunterlagen die Anlieferung an einen vom Kunden genannten abweichenden Ort. Mit Übergabe des Fahrzeugs erfolgt der Gefahrübergang auf den Kunden.
  2. Vereinbarte Übergabetermine sind unverbindlich. Im Falle einer Verzögerung der Übergabe um mehr als vier (4) Wochen gegenüber dem vereinbarten Übergabetermin sind die Parteien berechtigt, den Auto-Abo-Vertrag ohne vorherige Abmahnung vorzeitig und fristlos zu kündigen. 
  3. Der Kunde wird das Fahrzeug in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Rückgabetermin und -ort während der Geschäftszeiten des Anbieters mit den ihm ausgehändigten Schlüsseln, Wagenpapieren und Zubehör zurückgeben.
  4. Bei Übergabe und Rücknahme wird das Fahrzeug durch den Anbieter (im Falle einer Anlieferung durch den Lieferanten) gemeinsam mit dem Kunden besichtigt; eventuelle Schäden werden, soweit erkennbar, in einem Protokoll festgehalten. Im Falle der Anlieferung des Fahrzeugs wird der Kunde den Lieferanten ggf. an die Protokollierung erinnern. Fertigen die Beteiligten vor Ort kein Übergabeprotokoll an und holt der Kunde dies nicht innerhalb von 48 Stunden ab Übergabe nach (Versand per E-Mail an den Anbieter), gilt der Zustand des Fahrzeugs als „schadensfrei“ akzeptiert.
  5. Lässt der Kunde die Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs durch Dritte vornehmen, muss der Kunde oder der Dritte dem Anbieter vor oder bei dem Termin zur Übergabe / Rücknahme eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Tut er dies nicht, darf der Anbieter die Übergabe / Rücknahme an bzw. von dem Dritten verweigern.
  6. Nimmt der Kunde einen Termin zur Übergabe / Rücknahme nicht oder nur durch einen nicht wirksam bevollmächtigten Dritten wahr oder weist er dem Anbieter seine Identität nicht nach, trägt der Kunde die dem Anbieter hierdurch entstandenen Kosten.
  7. Können die Parteien im Rahmen der Besichtigung nach Absatz (4) keine Einigung bezogen auf die Verursachung von Schäden während der Vertragslaufzeit erzielen, beauftragt der Anbieter ein Gutachten (z.B. von TÜV oder Dekra), um die Minderwerte zu beziffern. Dieser Fall ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kunde die Unterzeichnung des Rücknahmeprotokolls verweigert. Die Kosten für das Gutachten trägt der Kunde.
  8. Ist das Fahrzeug bei der Rücknahme nicht in einem einwandfreien, vollständigen, der vertragsmäßigen Fahrleistung entsprechenden, verkehrs- und betriebssicheren Zustand (u.a. außen gewaschen und innen gereinigt sowie ggf. gereinigte Zweitbereifung) mit sämtlichen Schlüsseln und überlassenen Unterlagen (insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I, Service-Heft) sowie Zubehör, oder weist das Fahrzeug bei der Rücknahme Mängel oder Schäden auf, die nicht auf normale Alterung oder vertragsgemäße Nutzung und Abnutzung zurückzuführen sind, hat der Kunde den entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  9. Gibt der Kunde das Fahrzeug mit vollständigen Wagenpapieren und sämtlichen Schlüsseln nach Beendigung der Vertragslaufzeit nicht oder nicht rechtzeitig zurück und trifft ihn hierfür das Verschulden, so wird der Kunde dem Anbieter für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung des Fahrzeugs als Entschädigung den anteiligen vereinbarten Abo-Preis zahlen, mindestens jedoch einen Betrag von EUR 40,00 pro angefangenen Tag.  Sollte ein darüber hinaus gehender Schaden entstanden sein, so hat der Kunde diesen zu ersetzen. Außerdem ist der Anbieter berechtigt, das Fahrzeug nach Beendigung der Vertragslaufzeit mit allen rechtlich zulässigen Mitteln wieder in seinen Besitz zu bringen. Die hierfür entstehenden Kosten sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

8. Nutzung des Fahrzeugs

  1. Der Kunde erkennt durch die Übernahme des Fahrzeugs an, dass es sich mitsamt Zubehör in verkehrssicherem, fahrbereitem, mangelfreiem und sauberem Zustand befindet und er die Wagenpapiere und Schlüssel erhalten hat, soweit nicht bei Übernahme des Fahrzeugs schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird.
  2. Der Kunde wird das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung behandeln, es in verkehrssicherem Zustand erhalten, es ständig auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überwachen (Öl- und Wasserstand, Reifendruck, Keilriemen, Bremsen, Türverschluss usw.), es verschließen, das Lenkradschloss einrasten lassen und das Kfz an sicherem Ort abstellen. Er wird die Schlüssel des Fahrzeugs jederzeit für Unbefugte unzugänglich verwahren und eine vorhandene Alarmanlage benutzen; es darf nur der vorgeschriebene Kraftstoff getankt werden.
  3. Der Kunde wird das Fahrzeug in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Gegebenheiten des Fahrzeugs (zulässige Belastung usw.) benutzen. Der Kunde wird das Fahrzeug insbesondere nicht nutzen zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Überführungsfahrten, für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings, zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung, zu journalistischen Zwecken (Veröffentlichung von Testberichten und Erfahrungsberichten gegenüber der Presse oder Veröffentlichung im Internet z.B. in sozialen Medien etc.), zur ent- oder unentgeltlichen Vermietung einschließlich Carsharing, zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln, abseits befestigter Straßen, um Anhänger, andere Fahrzeuge oder Gegenstände abzuschleppen. 
  4. Bei widrigen Witterungsbedingungen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) darf der Kunde das Fahrzeug nur mit für diese Witterung geeigneten Reifen führen. Der Kunde wird den Anbieter benachrichtigen, wenn wegen des Wechsels der Witterungsbedingungen ein Reifenwechsel (von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt) angezeigt ist. 
  5. Das Rauchen ist im Fahrzeug verboten. Der Kunde darf im Fahrzeug Tiere nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportieren.
  6. Der Kunde wird am Fahrzeug keine technischen Änderungen, und/oder Modifikationen vornehmen.
  7. Wartungs- und Servicearbeiten am Fahrzeug sowie Reparaturen wird der Kunde nur mit Zustimmung des Anbieters durchführen lassen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, sobald entsprechende Maßnahmen erforderlich sind. 
  8. Soweit nicht zwischen den Parteien abweichend vereinbart, wird das Fahrzeug dem Kunden vollgetankt übergeben und ist vom Kunden vollgetankt zurückzugeben.
  9. Kann der Kunde das Fahrzeug aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen, hat er keine Ansprüche gegen den Anbieter.

9. Nutzung des Fahrzeugs außerhalb Deutschlands

  1. Der Kunde darf das Fahrzeug grundsätzlich nur in die nachfolgenden Staaten außerhalb Deutschlands verbringen und/oder dort nutzen: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich (nur Festland), Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien (nur Festland), Lichtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweiz, Schweden, Spanien (nur Festland), Vatikanstaat.
  2. Wenn der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs nicht mehr als EUR 50.000,00 beträgt und es sich nicht um ein Fahrzeug der Marken Aston Martin, Jaguar, Land Rover, Maserati, Porsche oder um einen LKW, Transporter oder Minibus handelt, darf der Kunde das Fahrzeug zusätzlich zu den unter (1) genannten Staaten auch in die nachfolgenden Staaten verbringen und/oder dort nutzen: Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn.
  3. In alle anderen Staaten und/oder Regionen darf das Fahrzeug jeweils nur verbracht und/oder dort genutzt werden, wenn der Anbieter zuvor schriftlich zugestimmt hat.
  4. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen diese Ziffer 9 trägt dieser sämtliche ggf. anfallende Kosten (z.B. für den Rücktransport des Fahrzeugs); es besteht kein Versicherungsschutz. Sonstige Ansprüche des Anbieters gegen den Kunden bleiben unberührt.

10. Wartungs- und Servicearbeiten, Reparaturen

  1. Bei längerer Nutzung des Fahrzeugs wird der Kunde nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Anbieter die fälligen Wartungsarbeiten in einer autorisierten Vertragswerkstatt durchführen lassen; die Kosten trägt der Anbieter.
  2. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Anbieter hierfür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeugs durch den Kunden noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen (insbesondere Fahrer) beruht. Hat der Anbieter die Kosten zu tragen, so wird der Kunde den Anbieter vor Beginn der Reparatur unterrichten und dessen Weisungen einholen. Unterlässt der Kunde dies, hat der Anbieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. 
  3. Versagt der Kilometerzähler, wird der Kunde ihn unverzüglich in einer geeigneten Werkstatt instand setzen lassen, wobei die Eichung erhalten bleiben muss. Die Laufleistung während des Defekts wird auf Grundlage der Angaben des Kunden zur zurückgelegten Strecke geschätzt; der Anbieter kann jedoch den Nachweis erbringen, dass die Angaben des Kunden unzutreffend sind.

11. Schäden am Fahrzeug

  1. Der Kunde wird dem Anbieter jeden Schaden am Fahrzeug unverzüglich melden.
  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden, sonstigem Schaden, einer Unterschlagung oder einem sonstigen Verlust oder Untergang des Fahrzeugs ein polizeiliches Protokoll erstellt und eine Kopie davon unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden an den Anbieter übersandt wird. Ferner hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden, nachdem er Kenntnis von einem der vorstehenden Ereignisse erlangt hat, das Schadensereignis oder den Verlust des Fahrzeuges an den Anbieter zu melden. Die Reparatur von Unfallschäden wird ausschließlich vom Anbieter in Auftrag gegeben.
  3. Gegnerische Ansprüche dürfen weder gegenüber Unfallbeteiligten noch gegenüber Ermittlungsbeamten anerkannt werden; es darf ferner kein Schuldanerkenntnis (weder mündlich noch schriftlich) abgegeben werden. Überlässt der Kunde das Fahrzeug einem Dritten, so hat er diesen entsprechend zu verpflichten.
  4. Der Kunde wird dem Anbieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze erstellen. Der Anbieter stellt dem Kunden hierfür ein Formular bereit. Der Bericht über den Schadensfall muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Angaben über ihre Besitzer (Halter) enthalten.
  5. Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör bzw. Einbruch in das Fahrzeug oder einer Beschädigung durch Unbekannte während des Parkens hat der Kunde sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten und uns anschließend unverzüglich unter Vorlage der polizeilichen Bescheinigung zu informieren.
  6. Der Kunde wird im Falle eines Unfalls alle notwendigen Maßnahmen treffen, welche der Beweissicherung bezüglich des Unfallhergangs dienen können und die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche des Anbieters gewährleisten. Dies umfasst u.a. die Verpflichtung, den Unfall ungeachtet seines Ausmaßes unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden und aufnehmen zu lassen, bzw. Bestätigung vorzulegen, dass die Polizei die Unfallaufnahme abgelehnt hat, die Namen der Unfallbeteiligten und die Kfz-Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge einschließlich deren Haftpflichtversicherung und VS-Nummer festzuhalten sowie Personen, die als Zeugen in Betracht kommen, um Namen und Anschrift zu bitten.
  7. Der Kunde haftet für die Beschädigung des Fahrzeugs und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat in einem solchen Fall auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen, insbesondere für Sachverständige, Rechtsverfolgung, Abschleppen und Zahlungsausfall sowie den Betrag der Wertminderung des Fahrzeugs; Zahlungsausfallkosten sind die Beiträge für Zeiten, an denen dem Anbieter das beschädigte Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. Der Kunde kann jedoch den Nachweis erbringen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  8. Bei den durch die abgeschlossene Teil- und Vollkaskoversicherung abgedeckten Gefahren (unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch, Haftungsreduzierung wegen Unfallschäden am Fahrzeug) beschränkt sich die Haftung des Kunden auf seinen Selbstbeteiligungssatz im Rahmen der AKB.
  9. Trotz einer vereinbarten Haftungsreduzierung haftet der Kunde für den Schaden über die Haftungsbegrenzung hinaus, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Vorsätzliche Herbeiführung des Schadensfalles führt stets zur vollen Haftung des Kunden analog § 81 Abs. 1 VVG. Bei grob fahrlässig herbeigeführten Schadensfällen, insbesondere bei Führen des Fahrzeugs unter die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigendem Alkohol, Medikamenten oder Drogeneinfluss oder Rotlichtverstoß, bestimmt sich das Maß der Haftung des Kunden nach der Schwere des Verschuldens analog § 81 Abs. 2 VVG. 
  10. Soweit der Kaskoversicherer die Schäden und Schadennebenkosten nicht ersetzt, haftet der Kunde dem Anbieter im Falle seines Verschuldens für die Schäden und Schadensnebenkosten. Verschuldensunabhängig ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, den bei Abschluss der Teil- oder Vollkaskoversicherung vereinbarten Selbstbehalt zu tragen. 
  11. Soweit ein Dritter dem Anbieter die Schäden ersetzt, wird der Kunde von seiner Ersatzpflicht frei. 
  12. Der Kunde stellt den Anbieter von jeder Haftung für Schäden an oder Verluste von Gegenständen frei, die vom Kunden oder jemand anderem vor, während oder nach der Vertragslaufzeit in dem Fahrzeug befördert, aufbewahrt oder zurückgelassen wurden.
  13. Der Kunde wird den Anbieter von allen Forderungen freistellen, welche aufgrund von Verkehrsverstößen an den Anbieter als Halter des Fahrzeugs herangetragen werden (z.B. Bußgelder, Verwaltungsgebühren, Abschleppkosten), es sei denn, sie sind auf das Verschulden des Anbieters zurückzuführen. Wird der Anbieter aufgrund eines während der Vertragslaufzeit begangenen Verkehrsverstoßes entsprechend in Anspruch genommen oder erfolgt aus diesem Grunde unsere Anhörung, wird der Kunde in jedem Fall eine Aufwandspauschale von bis zu EUR 15,00 zahlen, es sei denn, er weist einen wesentlich geringeren Aufwand nach. Zur Einlegung von Rechtsmitteln ist der Anbieter nicht verpflichtet.

12. Rechte und Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter möchte von Zeit zu Zeit Informationen von Kunden zu Marketingzwecken im Dienst veröffentlichen. Der Kunde räumt dem Anbieter zu diesem Zweck unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, von ihm gelieferte Informationen (Texte, Bilder etc.) ab Vertragsschluss öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und hierfür in den Grenzen des (Urheber-) Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten. Der Kunde kann diese Rechteeinräumung jederzeit schriftlich (Textform reicht aus) gegenüber dem Anbieter widerrufen. 
  2. Die Haftung des Anbieters wird für Fälle normaler Fahrlässigkeit dem Grunde und der Höhe nach auf denjenigen Schaden begrenzt, der durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Rahmen der AKB abdeckbar ist, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt die gesetzliche Haftung bestehen. Dies gilt auch bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, auf sämtlichen Seiten des Dienstes Werbung einzublenden und ist zudem berechtigt, jederzeit ohne Zustimmung des Kunden das Aussehen, den Aufbau und die Funktionalität des Dienstes anzupassen oder zu ändern bzw. den Betrieb des Dienstes einzustellen.
  4. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ständige Aktualität bzw. Richtigkeit der auf den Seiten des Dienstes eingestellten Inhalte.

13. Datenschutz und -sicherheit

Sämtliche vom Kunden erhobenen personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

14. Laufzeit, Stornierung und Kündigung 

  1. Die Laufzeit des Auto-Abo-Vertrags beginnt am Tag der geplanten Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden.
  2. Die Mindestvertragslaufzeit für einen Auto-Abo-Vertrag beträgt sechs (6) Monate (die „Mindestlaufzeit“). Die Parteien haben das Recht, den Auto-Abo-Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Monatsende, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit, zu kündigen. Alternativ kann die Laufzeit des Auto-Abo-Vertrags auch mit einem festen Enddatum versehen werden; eine gesonderte Kündigung ist dann nicht erforderlich.
  3. Der Kunde hat das Recht, einen mit dem Anbieter geschlossenen Auto-Abo-Vertrag bis zur Übernahme des Fahrzeugs jederzeit zu stornieren. Die Stornierung erfolgt durch Mitteilung gegenüber dem Anbieter. Im Falle der Stornierung zahlt der Kunde dem Anbieter 50% des für die Mindestlaufzeit vereinbarten Abo-Preises.
  4. Im Falle einer Rückgabe des Fahrzeugs durch den Kunden vor Ablauf der Laufzeit des Auto-Abo-Vertrags zahlt der Kunde dem Anbieter den für die verbleibende Laufzeit vereinbarten Abo-Preis.
  5. In den folgenden Fällen ist der Anbieter berechtigt, den Auto-Abo-Vertrag ohne vorherige Abmahnung vorzeitig und fristlos zu kündigen:
    • Das Fahrzeug ist nach einem Unfall oder sonstigen Schaden nicht mehr fahrtüchtig. In diesem Fall ist der Anbieter nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Vereinbaren die Parteien die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges, gelten hierfür neu vereinbarte Konditionen einschließlich einer neu beginnenden Mindestlaufzeit.
    • Der Kunde verursacht am Fahrzeug erhebliche und/oder häufige Schäden.
    • Der Kunde ist mit der Zahlung des monatlichen Abo-Preises für mehr als einen (1) Monat im Verzug.
    • Der Kunde verstößt gegen eine in diesen AGB formulierte Pflicht.

Macht der Anbieter von seinem Kündigungsrecht nach diesem Absatz Gebrauch, bleibt uns der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Abo-Preises bis zum Ende der Mindestlaufzeit verpflichtet, soweit der Anbieter das Fahrzeug nicht an Dritte weitervermieten kann; ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung des Abo-Preises. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

      6. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus (sonstigem) wichtigem Grund bleibt unberührt.
      7. Die Kündigung des Abo-Abo-Vertrags hat schriftlich zu erfolgen, wobei die Mitteilung per E-Mail (im Falle einer Kündigung durch den Kunden an: service@carminga.com) möglich ist.
      8. Für den Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter oder bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch eine Partei ermächtigt der Kunde den Anbieter ausdrücklich dazu, das betroffene Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Kunden sicherzustellen und in Besitz zu nehmen. Der Kunde stimmt bereits jetzt der Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs einschließlich sämtlicher Schlüssel und Zubehör sowie aller Dokumente und Unterlagen, die das Fahrzeug betreffen (insbesondere Zulassungsbescheinigung, Serviceheft etc.) durch den Anbieter zu. Mit der Ausübung des Wegnahmerechts durch den Anbieter verliert der Kunde sein Besitzrecht.

15. Sonstiges

  1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Der Kunde wird sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail über die Änderungen informiert. In dieser E-Mail bekommt der Kunde die neuen AGB zugesandt. Der Kunde ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang dieser E-Mail zu widersprechen. Diese E-Mail wird ebenso einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs enthalten. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird der Kunde im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei dieser Übertragung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einem Monat nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters. 
  4. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist der Gerichtsstand nach Wahl des Anbieters entweder der Geschäftssitz des Kunden oder München.
  5. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.